Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.2.0 Zeile 4 Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge

Anlage KAP

Einleitung

In Zeile 4 können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen, der zu einer Steuerersparnis führen kann.  

♦   Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge

Wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen möchten, tragen Sie in Zeile 4 eine „1“ ein. Bei zusammen veranlagten Personen kann der Antrag nur gemeinsam für beide gestellt werden.

Für die Günstigerprüfung müssen Sie sämtliche Kapitalerträge angeben. Kapitalerträge, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) gutgeschrieben werden, entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung. Haben Sie auch andere Kapitalerträge (z. B. bei ausländischen Kreditinstituten) erhalten, tragen Sie diese bitte in die Zeilen 18 bis 26a sowie ggf. in die Anlage KAP-BET und / oder in die Anlage KAP-INV ein.

 Die entsprechenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in die Zeilen 37 bis 42 und ggf. in die Anlage KAP-BET ein. Den Antrag auf Günstigerprüfung für die in der Anlage KAP-BET und / oder in der Anlage KAP-INV angegebenen Erträge stellen Sie bitte in Zeile 4 der Anlage KAP.

Sofern Sie für Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung die tarifliche Besteuerung wünschen, beantragen Sie dies bitte in Zeile 31.