Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.2.5 Zeile 5 Antrag zur Überprüfung bestimmter Kapitalerträge

Anlage KAP

Einleitung

In Zeile 5 können Sie einen Antrag zur Überprüfung bestimmter Kapitalerträge stellen, was  zu einer Steuerersparnis führen kann. 

♦   Überprüfung bestimmter Kapitalerträge

Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch Ihr Finanzamt überprüfen lassen, wenn z. B.

  • der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde,
  • beim Steuerabzug eine den tatsächlichen Kapitalertrag übersteigende Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde, weil dem Kreditinstitut die An -
    schaffungskosten nicht bekannt waren,
  • beim Steuerabzug Verluste bei einem Kreditinstitut nicht, in anderer Weise oder zu niedrig berücksichtigt wurden,
  • die Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland der Höhe nach nur begrenzt besteuert werden und / oder
  • Sie eine höhere Teilfreistellung Ihrer Erträge aus Investmentfonds wünschen (Nachweis nach § 20 Abs. 4 InvStG).

In diesen Fällen tragen Sie bitte in Zeile 5 eine „1“ ein.

In der jeweiligen Zeile in der linken Spalte der Zeilen bis 15 tragen Sie die Werte der betreffenden Steuerbescheinigung und ggf. in der rechten Spalte den jeweils korrigierten Betrag ein. Erläutern Sie diesen Betrag in einer gesonderten Aufstellung.

Beispiel:

Die am 2. Januar 2025 für 10.000 € erworbenen Aktien wurden am 14. Dezember 2025 für 15.000 € verkauft. Im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf wurden von der Bank Aufwendungen i. H. v. 250 € berücksichtigt. Der Gewinn i. H. v. 4.750 € unterlag der Kapitalertragsteuer und wurde in der auf Verlangen ausgestellten Steuerbescheinigung ausgewiesen. Transaktionskosten i. H. v. 500 € wurden von der Bank nicht berücksichtigt. Diese sind von dem in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Betrag abzuziehen. Das Ergebnis ist in der rechten Spalte einzutragen.

Anlage KAP