Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 14 Anlage KAP / Kapitalerträge > 2.2.8 Zeile 6 Erklärung zur Kirchensteuer
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage KAP
Einleitung
Kirchensteuer wird auf alle Einkunftsarten erhoben. Sofern Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, unterliegen Kapitaleinkünfte genauso wie beispielsweise Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit der Kirchensteuer.
Anlage KAP
♦ Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Wurde neben der Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer einbehalten, z. B. weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung widersprochen haben (Sperrvermerk), müssen Sie eine „1“ in Zeile 6 eintragen. Die Kapitalertragsteuer, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) einbehalten worden ist, entnehmen Sie der Steuerbescheinigung.
In diesem Fall ist es ausreichend, wenn Sie nur die Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 38 eintragen. Wenn Sie in diesem Zusammenhang auch die Minderung der Kapitalertragsteuer wünschen, tragen Sie bitte zusätzlich eine „1“ in Zeile 5 ein.
Machen Sie außerdem Angaben zur Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7) und zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16 und 17).