Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 14 Anlage KAP / Kapitalerträge > 2.3.0 Zeile 10 Bestandsgeschützte Alt-Anteile (InvStG)
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage KAP
Einleitung
Anteile an Investmentfonds, die vor dem 01.01.2009 im Privatvermögen erworben wurden, gelten in steuerlicher Hinsicht als bestandsgeschützt, d. h. sie konnten steuerfrei verkauft werden, wohingegen Erwerbe jüngeren Datums nicht steuerfrei verkauft werden können, zumindest eine Zeitlang. Denn zum Jahr 2018 änderte der Gesetzgeber seine frühere Regelung wieder.
Anlage KAP
♦ Verkauf bestandsgeschützter Alt-Anteile nach InvStG
Die ab dem 1. Januar 2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 1. Januar 2009 erworbene und seitdem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag i. H. v. 100.000 € überschreiten. Die einzutragenden Beträge können Sie der Steuerbescheinigung entnehmen. Der Freibetrag wird von Ihrem Finanzamt berücksichtigt. Haben Sie bereits in den Vorjahren Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen erzielt und den Freibetrag i. H. v. 100.000 € (teilweise) in Anspruch genommen, füllen Sie bitte auch Zeile 20 der Anlage Sonstiges aus.