Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 14 Anlage KAP / Kapitalerträge > 1.0.6 Kapitalvermögen auf Kinder übertragen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage KAP
Wer Kapitalerträge hat, kann Abgeltungssteuer sparen, indem er z. B. seinen Kindern (oder Enkelkindern) Kapitalvermögen übereignet.
♦ Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag ausnutzen
Auch den Kindern steht der Sparer-Pauschbetrag zu, wenn diese eigene Kapitalerträge haben. Sie als Eltern sparen jährlich 25 % von 801 € = 201 € zuzüglich SolZ, wenn Sie den Kindern Kapitalerträge in dieser Höhe zuschanzen.
Haben die Kinder darüber hinaus kein eigenes Einkommen, können Sie sogar noch deren Grundfreibetrag von 9.984 € (Wert für 2022) jährlich für Kapitalerträge nutzen. Bei einer Rendite von 4 % könnten Sie nach Adam Ries (801 € + 9.984 € = 10.785 € : 4 x 100 =) 269.625 € Vermögen übertragen, ohne dass bei den Kindern Steuer anfällt.
Die Steuerersparnis wird zunächst auf zwei Schienen realisiert.
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♦ Übereignungsvertrag im Fremdvergleich
Allerdings sollten Sie als Eltern darauf achten, dass Ihr Kind auch wirklich über das Vermögen verfügen kann. Andernfalls könnte Ihnen das Finanzamt weiterhin die Kapitalerträge zurechnen. Sie als Eltern dürfen insbesondere nur in Ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter verfügungsberechtigt sein und somit keine uneingeschränkte Kontovollmacht über das Vermögen Ihres Kindes haben. Die Banken sind dabei behilflich, einen gegenüber dem Fiskus wasserdichten Übereignungsvertrag abzufassen, z. nach folgendem Vordruck.
Ich bin Eigentümer folgender Wertpapiere: |
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Bezeichnung |
Stückzahl |
Nennwert |
Kurswert |
.................. |
.................... |
.................... |
.................... |
in meinem Depot bei der ................. Nr. ........... |
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(Name der Bank) |
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Hiermit trete ich den Herausgabeanspruch gegen die |
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................................................. (Name der Bank) |
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hinsichtlich der oben genannten Wertpapiere ab an: |
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Herrn/Frau :.................... geb. am: ..................... |
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wohnhaft in: ...................................................... |
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.................. ................... |
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(Ort, Datum, Unterschrift) |
♦ Kindergeld läuft weiter
Auch wenn Kinder eigene Einkünfte haben, besteht für die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Kinderfreibeträge, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, wie z. B. Alter bis 25 Jahre + Berufsausbildung.
♦ Kostenfrei in der Krankenversicherung geht vor
Damit das Kind weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert ist, darf das Gesamteinkommen des mitversicherten Kindes monatlich nicht höher als 553,33 Euro (Stand 2021) sein. Andernfalls muss für das Kind eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden und das kann teuer werden.
Das Gesamteinkommen des mitversicherten Kindes oder Partners darf monatlich aber nicht höher als 553,33 Euro (Stand 2021) sein.
♦ Erbschaftsteuer Fehlanzeige
An die Erbschaftsteuer zu denken lohnt nur, wenn Sie über ein größeres Vermögen verfügen, das an die Kinder übergehen soll. Sie können jedem Kind alle 10 Jahre 400.000 € übertragen, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt (§ 15 ErbStG). Denn alle Schenkungen, die älter sind als 10 Jahre, werden bei Erwerb von Todes wegen nicht berücksichtigt (§ 14 ErbStG).