Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 15 Anlage SO / Sonstige Einkünfte > 2.1.0 Zeile 4 Wiederkehrende Bezüge
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Anlage SO
♦ Wiederkehrende Bezüge
Tragen Sie hier bitte wiederkehrende Bezüge (z. B. Zeitrenten) ein, wenn Sie diese nicht bereits in der Anlage R, Anlage R-AV / bAV und / oder der Anlage R-AUS eingetragen haben. Dazu gehören auch wiederkehrende Bezüge im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen oder Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.
Soweit Sie als empfangsberechtigte Person Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung oder Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs erhalten haben, müssen Sie nur eine Eintragung machen, soweit bei der zahlungsverpflichteten oder ausgleichspflichtigen Person die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sind. Beachten Sie hier zu die Erläuterungen zu den Zeilen 15 bis 28 sowie zu den Zeilen 37 bis 39 in der Anleitung zur Anlage Sonderausgaben.