Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 15 Anlage SO / Sonstige Einkünfte > 2.0.0 Zeile 4-81 A u s f ü l l e n der Anlage SO
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Anlage SO
♦ In die Anlage SO sind einzutragen
Einkünfte aus | EStG | Anlage SO |
Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit diese nicht in der Anlage R, R-bAV oder R-AV anzusetzen sind. |
§ 22 Nr. 1 | Zeile 4 |
Versorgungsleistungen, die anlässlich der Übertragung von Vermögen vereinbart werden |
§ 22 Nr. 1a | Zeile 4 |
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs |
§ 22 Nr. 1a | Zeile 4 |
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs | § 22 Nr. 1a | Zeile 5 |
Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner | § 22 Nr. 1a | Zeile 6 |
Sonstige Leistungen, z. B. aus gelegentlichen Vermittlungen von Versicherungs- und Bausparverträgen oder der Vermietung von beweglichen Gegenständen wie z. B. Fahrzeugen | § 22 Nr. 3 | Zeile 10 |
Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken | § 22 Nr. 2 | Zeile 31 |
Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit sonstigen Wirtschaftsgütern | § 22 Nr. 2 | Zeile 42 |
Anlage SO Papierformular
Die Anlage SO können Sie mit MEIN ELSTER® direkt am Bildschirm ausfüllen und zusammen mit dem Hauptvordruck versenden.
Bezüge zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs Hier sind die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs einzutragen, die Sie von Ihrem geschiedenen Ehepartner erhalten haben, soweit dieser die Ausgleichsleistungen als Sonderausgaben abziehen kann. |
Zeile 5 |
♦ Bagatellregelung
Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2021 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 €, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 € betragen haben. Haben Sie innerhalb der o. g. Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.