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5.0.1 Private Veräußerungsgeschäfte über eBay Zeile 42-49

Anlage SO Zeile 42-49

⇒    Private Veräußerungsgeschäft über eBay

Der nachhaltige An- und Verkauf von Waren über eBay ist eine gewerbliche Tätigkeit. Dies schließt nicht aus, dass die Veräußerung einzelner Gegenstände aus dem Privatbesitz nicht der Besteuerung unterliegt (BFH Urteil vom 17.06.2020 - X R 18/19).

Im Streitfall verkaufte der Stpfl. über seinen gewerblichen Internet-Shop Modelleisenbahnen und Zubehörartikel aus seiner Privatsammlung, ohne sie in der Buchführung seines Internet-Shops zu erfassen. Die Modelleisenbahnen seien nicht zum Zwecke eines späteren Verkaufs erworben worden, so der Kläger. Er habe die Sammlung jedoch verkaufen müssen, um seinen neu eröffneten gewerblichen Internet-Shop finanzieren zu können.

Die Richter am BFH urteilten: Es komme in entscheidungserheblicher Weise darauf an, woher die Modelleisenbahnen stammen. Stammen die  veräußerten Gegenstände ursprünglich aus einer privaten Sammlung, ist der Verkauf nicht dem gewerblichen Bereich zuzurechnen.

Branchenübliche Geschäfte werden zwar regelmäßig im betrieblichen Bereich abgewickelt und dem Gewerbebetrieb zugerechnet. Wenn indessen aufgrund objektiver Umstände die fehlende Betriebszugehörigkeit feststeht, kann die Nutzbarmachung beruflicher Erfahrungen, Kenntnisse und Verbindungen für sich allein nicht ausreichen, um die Verkäufe dem betrieblichen Bereich zuzuordnen.

Der An- und Verkauf der Modelleisenbahnen erfolgte außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr, sodass keine Sonstigen Einkünfte vorliegen.