Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.2.5 Zeile 9 und 11 Werbungskosten

Anlage SO

♦   Werbungskosten

Wenn Ihre Werbungskosten zu den wiederkehrenden Bezügen, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs und / oder Unterhaltsleistungen unter dem Pauschbetrag i. H. v. 102 € liegen, berücksichtigt Ihr Finanzamt diesen Pauschbetrag.

Ihr Finanzamt zieht den Pauschbetrag hier nur ab, soweit dieser nicht bereits bei den Renteneinkünften (Anlage R, Anlage R-AV / bAV und / oder Anlage RAUS) berücksichtigt worden ist.

Anlage SO