Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.4.5 Zeile 21-30 Abgeordnetenbezüge

Anlage SO

♦   Abgeordnetenbezüge

In Zeile 21 tragen Sie bitte die Ihnen auf Grund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes gezahlten

  • Entschädigungen,
  • Amtszulagen,
  • Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen,
  • Übergangsgelder,
  • Überbrückungsgelder,
  • Sterbegelder,
  • Versorgungsabfindungen und
  • Versorgungsbezüge ein.

Gleiches gilt für vergleichbare Bezüge, die Ihnen auf Grund der entsprechenden Gesetze der Länder gezahlt werden, und die Entschädigungen, das Übergangsgeld, das Ruhegehalt und die Hinterbliebenenversorgung, die Ihnen auf Grund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments von der Europäischen Union gezahlt werden.