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Anlage SO
♦ Steuerstundungsmodelle
Tragen Sie hier ausschließlich Einkünfte aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle) ein.
Einnahmen und Werbungskosten aus Steuerstundungsmodellen dürfen nicht in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein. Weitere Angaben zur Bezeichnung der Steuerstundungsmodelle, der Höhe der Einnahmen und der Werbungskosten reichen Sie bitte in
einer gesonderten Aufstellung ein.