Steuern? Mach ich selbst.
Anlage V
Mieteinnahmen, Zeile 13 - 15
Ihre Mieteinnahmen tragen Sie hier ein. Unterscheiden Sie dabei nach
Ordnen Sie diese Einnahmen den einzelnen (Wohn-)Einheiten zu und geben Sie außerdem das Stockwerk, die Nummer der Wohnung / Einheit und die Wohn- / Nutzfläche an.
Zubehörräume, z. B. Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen. Diese sind für die Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen. Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie die Fläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten können Sie bis zur Hälfte der jeweiligen Fläche ansetzen.
Tragen Sie die Umlagen, die Sie neben der Miete erhoben haben, in die Zeilen 20 bis 23 ein.
Vermieten Sie ein Objekt umsatzsteuerpflichtig, so tragen Sie in Zeile 27 die vereinnahmte Umsatzsteuer ein.