Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.3 Zeile 13 - 15 Mieteinnahmen

Anlage V

Mieteinnahmen, Zeile 13 - 15

Ihre Mieteinnahmen tragen Sie hier ein. Unterscheiden Sie dabei nach  

  • Mieteinnahmen für Wohnungen ohne Umlagen,
  •  Mieteinnahmen für andere Räume ohne Umlagen 
  •  Umsatzsteuer (Zeile 16 bis 18) und
  •  Einnahmen für an Angehörige (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister sowie weitere Personen i. S. d. § 15 der Abgabenordnung) vermietete Wohnungen ohne Umlagen (Zeile 19).

Ordnen Sie diese Einnahmen den einzelnen (Wohn-)Einheiten zu und geben Sie außerdem das Stockwerk, die Nummer der Wohnung / Einheit und die Wohn- / Nutzfläche an.

  • Zur Wohnfläche gehören nicht 

Zubehörräume, z. B. Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen. Diese sind für die Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen. Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie die Fläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten können Sie bis zur Hälfte der jeweiligen Fläche ansetzen.

  • Umlagen

Tragen Sie die Umlagen, die Sie neben der Miete erhoben haben, in die Zeilen 20 bis 23 ein.

  • Umsatzsteuerpflichtig vermietet

Vermieten Sie ein Objekt umsatzsteuerpflichtig, so tragen Sie in Zeile 27 die vereinnahmte Umsatzsteuer ein.