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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage V
Darlehnsverträge zwischen nahen Angehörigen werden vom Fiskus anerkannt, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten. Gezahlte Schuldzinsen sind abzugsfähig.
♦ Steuervorteile mitnehmen?
Nach der Rechtsprechung des BFH dürfen Darlehnsverträge durchaus auch im Hinblick auf Steuervorteile abgeschlossen werden. Die Steuervorteile könnten darin bestehen, dass der die Zinsen Zahlende mehr absetzen kann als der Empfänger – nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages von 801 / 1.602 € (Alleinstehende / Ehepartner) mit 25 % Abgeltungsteuer – versteuern muss.
Allerdings schiebt der Gesetzgeber hier einen Riegel vor. Sind Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen, ist der Abgeltungssteuersatz von 25 % nicht anzuwenden. Es ist der tarifliche Steuersatz anzuwenden.
Der tarifliche Steuersatz gilt aber nur, soweit die Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung eines selbst genutzten Einfamilienhauses unterliegen somit dem günstigen Abgeltungssteuersatz von 25 %, weil der Schuldner die gezahlten Schuldzinsen nicht absetzen kann.