Steuern? Mach ich selbst.
Anlage V
Durch das Arbeiten im Home-Office während der Corona-Krise haben Sie erhöhte Kosten für Stromverbrauch und Heizung, zugleich fällt die Pendlerpauschale weg.
Dies soll durch eine für zwei Jahre begrenzte (2020 und 2021) Home-Office-Pauschale ausgeglichen werden.
Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor, können Sie für jeden Kalendertag, an dem Sie im Home-Office arbeiten, 5 €, aber höchstens 600 € im Jahr als Werbungskosten geltend machen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG). Die Home-Office-Pauschale wirkt sich nur aus, wenn die Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Offen ist, ob und in welcher Höhe sich Arbeitgeberleistungen auf die Home-Office-Pauschale auswirken.
♦ Miete für Büroraum Arbeitslohn oder Mieteinnahmen
Arbeiten Sie als Arbeitnehmer zuhause (Home-Office) und zahlt der Arbeitgeber für den Büroraum Miete, kommt es darauf an, ob es sich bei den Zahlungen um Arbeitslohn oder um Mieteinnahmen handelt. Hierbei ist entscheidend, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büroraums erfolgt.
Dient die Nutzung in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, ist davon auszugehen, dass die Zahlungen des Arbeitgebers als Gegenleistung für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers erfolgt sind. Die Einnahmen sind als Arbeitslohn (Anlage N) zu erfassen.
Die Einnahmen sind indessen als Mieteinnahmen zu erfassen (Anlage V Zeile 11), wenn das Arbeitszimmer vorrangig im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird. Für das Vorliegen eines betrieblichen Interesses sprechen beispielsweise folgende Anhaltspunkte:
Im Urteil vom 17.4.2018, VI R 9/17 stellt der BFH heraus, dass es sich in diesen Fällen um Vermietung zu gewerblichen Zwecken handelt. Dies erfordert in Zweifelsfalle bei niedrigen Zahlungen des Arbeitgebers die Prüfung, ob sich für die Dauer der voraussichtlichen Nutzung ein Totalüberschuss ergibt (ähnlich wie bei Ferienwohnungen), die bei fehlendem Totalüberschuss eine Berücksichtigung als Mieteinnahmen und der anteiligen höheren Hausunkosten ausschließen.
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