Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 13 Anlage V / Vermietung > 1.0.1 Zeile 6 - 7 Aktenzeichen, Veräußerung eines Mietobjekts
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Anlage N
Geben Sie bitte stets das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (bisher Einheitswert-Aktenzeichen) an.
Falls Sie das Mietobjekt veräußert oder übertragen haben, geben Sie hier bitte den Zeitpunkt des rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags (dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag) oder gleichstehenden Rechtsakts an.