Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.1.0 Immobilie als Selbstläufer

Anlage N

Einleitung

Als Selbstläufer wird eine vermietete Immobilie bezeichnet, die nur Freude bereitet, d. h. Mieteinnahmen und Kosten sind ausgeglichen. 

♦   Selbstläufer mit steuerlichem Verlust

Den lästigen Kleinkram erledigt ein Hausverwalter. Die Abschreibung führt zu einem steuerlichen Verlust, der aber nicht real ist und nur auf dem Papier steht.  Ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung kann andere – positive – Einkünfte ausgleichen und zu einer Steuererstattung führen.

Ist die Vermietung auf Dauer angelegt, werden selbst jahrelange Verluste ohne Wenn und Aber anerkannt. Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BMF, 8.10.2004, IV C 3 - S 2253 - 91/04).

Im Alter wirken die Mieteinnahmen wie eine zusätzliche Rente.