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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
TIPP Immobilie als Selbstläufer
Als Selbstläufer wird eine vermietete Immobilie bezeichnet, die vernünftig finanziert ist und Mieteinnahmen und Kosten ausgeglichen sind. Den lästigen Kleinkram könnte der Hausverwalter erledigen. Die Abschreibung führt zu einem steuerlichen Verlust, der aber nicht real ist und nur auf dem Papier steht, zumal die jährliche nicht steuerpflichtige Wertsteigerung vielfach die Abschreibung ausgleicht. Der Verlust kann andere – positive – Einkünfte ausgleichen und zu einer Steuererstattung führen.
Ist die Vermietung auf Dauer angelegt, werden selbst jahrelange Verluste ohne Wenn und Aber anerkannt. Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BMF, 8.10.2004, IV C 3 - S 2253 - 91/04).
Im Alter wirken die Mieteinnahmen wie eine zusätzliche Rente.