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1.1.2 Veräußerungsgewinn steuerfrei

Anlage V

Einleitung

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie kann ein Veräußerungsgewinn als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. 

♦  Veräußerungsgewinn steuerfrei

Beim Verkauf einer Immobilie nach mehr als 10 Jahren seit Erwerb  ist ein Veräußerungsgewinn indessen  steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Beispiel: Erwerb einer Einzimmerwohnung

Anschaffungskosten 115.000 €, Eigenkapital 15.000 € zur Begleichung der Erwerbsnebenkosten, der Rest wird durch einen Bankkredit finanziert. Die Mieteinnahmen decken Zins und Tilgung. Wird die Wohnung nach 10 Jahren für 130.000 € verkauft, beträgt der Veräußerungsgewinn nach Abzug der Restschuld von 70.000 € immerhin 60.000 €. Dies ist bei einem Einsatz von 15.000 € das Vierfache des Eigenkapitals in 10 Jahren.