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1.3.2 Vorauszahlung drückt die SteuerlastZuletzt aktualisiert: 17. Januar 2025Anlage V. Vorauszahlungen vor Ablauf des Jahres auf künftige abzugsfähige Ausgaben drücken die Steuerlast (§ 11 EStG). So drückt z. B. die Vorauszahlung von 20.000 € an einen Dachdecker die Steuerlast um 8.000 €, einen Steuersatz von 40 % vorausgesetzt. Zurück Weiter