Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 13 Anlage V / Vermietung > 2.0.0 Z E I L E für Z E I L E durch das Formular
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage V
In der Anlage V sind insbesondere zu erklären: Einkünfte aus einem bebauten Grundstück, z. B. vermietetes Haus, vermietete Eigentumswohnung (Zeile 4 bis 24 und 33 bis 52).
Angaben | Zeile |
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1-8 |
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9-21 |
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25-29 |
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31-32 |
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33-53 |
Tipp Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen
Für bestimmte Aufwendungen im eigengenutzten Haus oder in der eigengenutzten Wohnung (z. B. Gartenarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) können Sie eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Dazu ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auszufüllen.