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2.0.0 Z E I L E für Z E I L E durch das Formular

Anlage V

In der Anlage V sind insbesondere zu erklären: Einkünfte aus einem bebauten Grundstück, z. B. vermietetes Haus, vermietete Eigentumswohnung (Zeile 4 bis 24 und 33 bis 52).

Angaben Zeile
  • Allgemeine Angaben zu Grundstück und Eigentümer
1-8
  • Einnahmen nebst Umlagen aus bebauten Grundstücken
9-21
  • Anteile an Vermietungseinkünften: Einzutragen sind die Beteiligung an einer oder mehreren Grundstücksgemeinschaften (jeweils eine  Anlage V  genügt), einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz oder einem Immobilienfonds
25-29
  • Andere Vermietungseinkünfte. Dazu gehört auch die Untervermietung von selbst angemieteten Räumen und Vermietung von unbebauten Grundstücken und (möblierten) Zimmern.
31-32
  • Werbungskosten. Einzutragen sind alle Aufwendungen, die mit dem Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (z. B. Abschreibungen, Finanzierungskosten, Reparaturen, ­laufende Kosten, Betriebskosten)
33-53

Tipp Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen 

Für bestimmte Aufwendungen im eigengenutzten Haus oder in der eigengenutzten Wohnung (z. B. Gartenarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) können Sie eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Dazu ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auszufüllen.