Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 Zeile 4-88 A u s f ü l l e n der A n l a g e n V

Anlage V

Gehen Sie entsprechend den Vorgaben in den Formularen vor. 

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verwenden Sie bitte die folgenden Anlagen:

  • Anlage V für Einkünfte aus einem vermieteten und / oder verpachteten bebauten Grundstück (z. B. Haus, Eigentumswohnung), einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung, wenn Sie nur einzelne Räume vermieten und / oder verpachten sowie kurzfristiger Vermietung (z. B. über Internet- Plattformen, Ferienwohnung) verwenden Sie die Anlage V.

Wenn Sie Einkünfte aus weiteren bebauten Grundstücken erzielt haben, dann müssen Sie für jedes Grund stück eine eigene Anlage V einreichen.

  • Bei Einkünften aus der Vermietung und / oder Verpachtung von Ferienwohnungen und / oder kurzfristiger Vermietung reichen Sie bitte zusätzlich zur Anlage V die Anlage V-FeWo ein.
  • Anlage V-Sonstige für Einkünfte aus Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften (Zeile 4 bis 21 und 29 der Anlage V-Sonstige), aus Untervermietung von gemieteten Räumen (Zeile 22 der Anlage V-Sonstige), aus unbebauten Grundstücken (z. B. Parkplatz), anderem unbeweglichen Vermögen (z. B. Schiffe) und Sachinbegriffen (z. B. Geschäftseinrichtung) sowie aus der Überlassung von Rechten, z. B. Erbbaurechte, Urheberrechte, Kiesausbeuterechte (Zeile 23 bis 27 der Anlage V-Sonstige) und für  die  die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzuwenden ist (Zeile 28 der Anlage V- Sonstige).

Erzielen Sie diese Einkünfte im Ausland, reichen Sie bitte zusätzlich die Anlage AUS ein. Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine Anlage V auszufüllen.