Helfer in Steuersachen

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Anlage N

Wichtig

Im Prinzip ist das Ausfüllen der Anlage N und deren Abgabe entbehrlich. Denn bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (§ 38 Abs. 1 EStG / Lohnsteuer).

Das System des Lohnsteuerabzugs hat indessen insoweit Schwächen, als nicht alle steuerlichen Sachverhalte durch das Lohnsteuerabzugsverfahren erfasst werden können. Dazu bedarf es dann - ergänzend - einer Veranlagung im Finanzamt. Die Fälle, in denen Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind in § 46 EStG aufgelistet. 

Jeder Ehegatte / Lebenspartner hat seine Angaben in einer eigenen Anlage N zu machen

Zu unterscheiden sind 2 Fallgruppen: 

♦   Zwangsveranlagungen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1-7 EStG

In diesen Fällen muss eine Anlage N abgegeben werden. Es droht eine Steuernachforderung. 

♦   Antragsveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG)

In diesen Fällen sollte eine Anlage N abgegeben. Der Antragsteller kann mit einer Steuererstattung rechnen.  

Eintragungen in den dunkelgrün unterlegten und mit e gekennzeichneten Zeilen (z. B. zum  Bruttoarbeitslohn) sind nur dann vorzunehmen, wenn die der Finanzverwaltung vom Arbeitgeber übermittelten Daten fehlerhaft sind.

♦   Die Anlage N im Überblick 

1. Angaben zu Arbeitslohn, Versorgungsbezügen, Lohnersatzleistungen. Meistens können Sie die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Zeile 5-28
2. Werbungskosten.  Hier können Sie Ihre beruflich veranlassten  Aufwendungen geltend machen. Mindestens wird auch ohne Angaben der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € ­berücksichtigt. Zeile 31-72
a) Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) Zeile 31-40
b) Beiträge zu Berufsverbänden  Zeile 41
c) Aufwendungen für Arbeitsmittel  Zeile 42
d) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Zeile 44
e) Homeoffice-Pauschale  Zeile 45
f) Fortbildungskosten Zeile 46
g) Weitere Werbungskosten. Fähr- und Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet, Sonstiges (Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) Zeile 47-49
h) Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten Zeile 61-72
i) Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Zeile 91-117