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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Wichtig
Im Prinzip ist das Ausfüllen der Anlage N und deren Abgabe entbehrlich. Denn bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (§ 38 Abs. 1 EStG / Lohnsteuer).
Das System des Lohnsteuerabzugs hat indessen insoweit Schwächen, als nicht alle steuerlichen Sachverhalte durch das Lohnsteuerabzugsverfahren erfasst werden können. Dazu bedarf es dann - ergänzend - einer Veranlagung im Finanzamt. Die Fälle, in denen Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind in § 46 EStG aufgelistet.
Jeder Ehegatte / Lebenspartner hat seine Angaben in einer eigenen Anlage N zu machen
Zu unterscheiden sind 2 Fallgruppen:
♦ Zwangsveranlagungen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1-7 EStG
In diesen Fällen muss eine Anlage N abgegeben werden. Es droht eine Steuernachforderung.
♦ Antragsveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG)
In diesen Fällen sollte eine Anlage N abgegeben. Der Antragsteller kann mit einer Steuererstattung rechnen.
Eintragungen in den dunkelgrün unterlegten und mit e gekennzeichneten Zeilen (z. B. zum Bruttoarbeitslohn) sind nur dann vorzunehmen, wenn die der Finanzverwaltung vom Arbeitgeber übermittelten Daten fehlerhaft sind.
♦ Die Anlage N im Überblick
1. Angaben zu Arbeitslohn, Versorgungsbezügen, Lohnersatzleistungen. Meistens können Sie die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. | Zeile 5-28 |
2. Werbungskosten. Hier können Sie Ihre beruflich veranlassten Aufwendungen geltend machen. Mindestens wird auch ohne Angaben der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € berücksichtigt. | Zeile 31-72 |
a) Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) | Zeile 31-40 |
b) Beiträge zu Berufsverbänden | Zeile 41 |
c) Aufwendungen für Arbeitsmittel | Zeile 42 |
d) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer | Zeile 44 |
e) Homeoffice-Pauschale | Zeile 45 |
f) Fortbildungskosten | Zeile 46 |
g) Weitere Werbungskosten. Fähr- und Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet, Sonstiges (Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) | Zeile 47-49 |
h) Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten | Zeile 61-72 |
i) Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung | Zeile 91-117 |