Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > 11.2 Werbungskosten > 1.0.0 Themen zu Werbungskosten
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch ein Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Die Werbungskosten kann das Finanzamt jedoch nur berücksichtigen, soweit sie höher sind als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und steuerfreie oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers.
Die Kosten der Lebensführung gehören nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn diese z. B. als Repräsentationskosten der beruflichen Tätigkeit zugutekommen.
Sofern Sie Mehraufwendungen für eine oder mehrere doppelte Haushaltsführung(en) hatten, verwenden Sie bitte hierfür die gesonderte Anlage N-Doppelte Haushaltsführung.
Arbeitgeber und Finanzamt berücksichtigen für Werbungskosten jährlich einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Er beträgt 1.230 € im Jahr. Für Versorgungsbezüge liegt dieser Betrag jährlich bei 102 €.
♦ Es gilt das Abflussprinzip
Abflussprinzip bedeutet: Die beruflich veranlassten Aufwendungen sind in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie abgeflossen d. h. verausgabt worden sind (§ 11 EStG). Eine Ausnahme gilt, wenn die Aufwendungen auf mehr als ein Jahr zu verteilen sind (Absetzung für Abnutzung / Abschreibungen.
♦ Die wichtigsten Werbungskosten
Die wichtigsten Werbungskosten sind in der Anlage N bereits aufgelistet:
.
♦ Werbungskosten unbegrenzt abzugsfähig
Werbungskosten sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Sind die Werbungskosten höher als die steuerpflichtigen Einnahmen, ergibt sich ein Verlust, der mit anderen Einkünften ausgeglichen werden kann.
Nicht ausgeglichene Verluste im laufenden Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG negativ) können im Rahmen des Verlustabzugs (§ 10d EStG) in das vorangegangene Jahr zurückgetragen (Verlustrücktrag) oder in künftige Jahre vorgetragen werden (Verlustvortrag).
♦ Das Abflussprinzip ausnutzen
Werbungskosten sind in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 EStG).
Geringwertige Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG i. V. mit § 6 Abs. 2 EStG) bis 800 € netto im Jahr der Anschaffung sind sofort in voller Höhe abzugsfähig. Bei höherwertigen Arbeitsmitteln sind die Regelungen über die Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) zu beachten (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Dann sind die Anschaffungskosten nicht sofort abzugsfähig, sondern auf die Dauer der Nutzung zu verteilen (§ 7 Abs. 1 EStG).
? Arbeitsmittel: Begriff eingeben + Suchen antippen
Sie können durch abzugsfähige Vorauszahlungen ihr steuerpflichtiges Einkommen mindern und dadurch Steuern sparen. Dies erlaubt das im Steuerrecht verankerte sog. Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.
? Vorauszahlungen: Begriff eingeben + Suchen antippen
♦ Erstattete Werbungskosten sind Arbeitslohn, aber....
Erhält ein Arbeitnehmer beruflich veranlasste Ausgaben, die bei ihm abzugsfähige Werbungskosten sind, von seinem Arbeitgeber später erstattet, handelt es sich um Arbeitslohn, der steuerpflichtig und im Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist. Der Abzug als Werbungskosten und die Versteuerung als Arbeitslohn gleichen sich aus, so wie es das Kongruenzprinzip im Steuerrecht vorsieht.
Ausnahme
In einzelnen Fällen darf der Arbeitgeber Werbungskosten steuerfrei erstatten, wie z. B. Reisekosten (Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten in bestimmter Höhe / § 3 Nr. 16 EStG). Die steuerfreien Erstattungsbeträge sind folglich nicht im Bruttolohn enthalten.
Die Erstattungsbeträge sind in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und in die Anlage N zu übernehmen (eZeile 39) und mindern die abzugsfähigen Werbungskosten.
Anlage N
Die Erstattungsbeträge werden vom Finanzamt beigesteuert, brauchen nicht erklärt zu werden, weil sie in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.Mitgliedsbeiträge / Gewerkschaft / Beamtenbund
Ein im öffentlichen Dienst angestellter Steuerzahler ist Mitglied der Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr. Die Mitgliedsbeiträge kann der Steuerzahler als Werbungskosten absetzen, denn es handelt sich um Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung seiner Einnahmen (Reichsfinanzhof vom 19. 11. 1927 - VI A 481 / 27).
Der Steuerzahler ist ehrenamtliches Mitglied im Personalrat einer Behörde. Auf eigene Kosten nimmt er an Gewerkschaftskongressen teil. Die dafür getätigten Aufwendungen sind als Werbungskosten absetzbar (BFH Urteil vom 28.11.1980 - VI R 193 / 77).
Im Urteil des BFH ging es um Reparaturkosten, die durch einen Verkehrsunfall auf der Fahrt zu einer Personalratssitzung entstanden waren. Die Reparaturkosten hat der BFH als Werbungskosten anerkannt. Es mache keinen Unterschied, ob ein Steuerzahler Beiträge direkt an eine Gewerkschaft oder an einen Beamtenbund leiste oder indirekt durch Fahrtkosten, urteilten die Richter.
? Repräsentation: Begriff eingeben + Suchen antippen
♦ Wie Werbungskosten geltend machen?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie können bereits im Laufe des Jahres beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen, der auch für das nächste Jahr gilt. Der Freibetrag wird zu Ihren elektronischen Besteuerungsmerkmalen genommen, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug zugrunde legt. Wenn Sie indessen einen Freibetrag beantragt haben, müssen Sie nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben, mit der das Finanzamt prüft, ob der Freibetrag der Höhe nach gerechtfertigt ist (§ 39a EStG).
Dazu ? Suchen anklicken und den Begriff >Lohnsteuer-Freibetrag< eintragen.
2. Sie können aber auch warten und nach Ablauf des Jahres die Werbungskosten in einer Einkommensteuererklärung angeben (§ 46 Abs. 1 Nr. 8 EStG). Dies ist der einfachere Weg.