Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Zeile 04 - 17 Angaben zum Arbeitslohn

Anlage N

Einleitung 

Für die Einkommensteuererklärung sind die Angaben zum Arbeitslohn der  Lohnsteuerbescheinigung zu entnehmen, die jedem Arbeitnehmer für das abgelaufene Kalenderjahr oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgehändigt wird.

Für Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Jahre sowie für Entschädigungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht (sog. Fünftelregelung).

Diese wird ab 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber, sondern ausschließlich im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt.

  • e-Daten 

Die Zeilen 4 - 9 und 11 - 17 betreffen e-Daten, Eintragungen erübrigen sich, weil die Daten bereits dem Finanzamt vorliegen. 

  • Werbungskosten

Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie in die
Zeilen 79 und / oder 80 ein.

  • Firmenwagen

Sie haben einen Firmenwagen genutzt und möchten abweichend von der bisherigen pauschalen Berücksichtigung vom Arbeitgeber die Fahrtenbuchmethode geltend machen oder sonstige Korrekturen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Firmenwagennutzung geltend machen oder ein geleistetes Nutzungsentgelt (z. B. Zuzahlungen zu den Betriebskosten des Firmenwagens) korrigieren? Dann tragen Sie in Zeile 5 den insoweit geminderten Bruttoarbeitslohn ein. Vergessen Sie nicht, zusätzlich in Zeile 10 eine „1“ einzutragen.