Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Zeile 18 Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Anlage N

Einleitung

Sie haben steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde? Dann tragen Sie diesen bitte in Zeile 18 ein. Dazu gehören z. B.

  • Arbeitslohn von ausländischen Arbeitgebern,
  • von Dritten gezahlter Arbeitslohn,
  • Verdienstausfallentschädigungen einer beruflichen Unfallversicherung,
  • von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit,
  • steuerpflichtige Teile der Ausgleichsleistungen (bitte erläutern Sie bisher gezahlte steuerfreie Leistungen in einer gesonderten Aufstellung) und
  • steuerbegünstigte Versorgungsbezüge von ehemaligen Bediensteten bestimmter internationaler Organisationen (z. B. Europäisches Patentamt; tragen Sie den Betrag bitte zusätzlich in Zeile 11 ein).

Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in die Zeilen 27 bis 77 und 82 der Anlage N und / oder in die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein.