Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Zeile 19 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Anlage N

Einleitung

Tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten haben, z. B.

  • aus öffentlichen Kassen,
  • als mit der Übungsleitung im Nebenberuf, mit der Ausbildung, Erziehung, Betreuung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraute Person,
  • für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit, für die nebenberufliche Pflege alter oder kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen oder
  • für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.

Übersteigen diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie bitte nur den tatsächlichen steuerfreien Teil ein. Der übersteigende Betrag ist in Zeile 18 zu erklären.

Als Freibeträge kommen in Betracht der Übungsleiter-Freibetrag von 3.000 € und der Ehrenamts-Freibetrag von 840 € 

Die Eintragung ist nur erforderlich, wenn der Betrag nicht beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde und soweit er nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist. Die dazugehörenden Werbungskosten tragen Sie bitte in die Zeilen 27 bis 77 und 82 der Anlage N und / oder in die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein.