Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > AUSFÜLLEN der Anlage N > Zeile 19 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Einleitung
Tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten haben, z. B.
Übersteigen diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie bitte nur den tatsächlichen steuerfreien Teil ein. Der übersteigende Betrag ist in Zeile 18 zu erklären.
Als Freibeträge kommen in Betracht der Übungsleiter-Freibetrag von 3.000 € und der Ehrenamts-Freibetrag von 840 €
Die Eintragung ist nur erforderlich, wenn der Betrag nicht beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde und soweit er nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist. Die dazugehörenden Werbungskosten tragen Sie bitte in die Zeilen 27 bis 77 und 82 der Anlage N und / oder in die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein.