Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > AUSFÜLLEN der Anlage N > Zeile 25 - 26 Ansässigkeit in Belgien, Grenzgänger, Grenzpendler
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Anlage N
Sie sind in Belgien ansässig (Artikel 4 Abs. 1 oder 2 DBA Belgien) und haben noch einen weiteren Wohnsitz im Inland? Dann tragen Sie hier die Adresse in Belgien sowie den entsprechenden Arbeitslohn ein. Ihr Finanzamt prüft daraufhin eine Minderung der tariflichen Einkommensteuer aufgrund der belgischen Gemeindesteuer. Die mit dem Arbeitslohn im Zusammenhang stehenden
Werbungskosten tragen Sie bitte in Zeile 83 ein.
Wenn Sie in Frankreich, Österreich oder der Schweiz Ihren Arbeitsort haben und arbeitstäglich zu Ihrem Wohnort in Deutschland zurückkehren, dann werden Sie als sog. „Grenzgänger“ bezeichnet. Sind Sie hiernach als „Grenzgänger“ eingestuft, erklären Sie bitte den im Beschäftigungsland erzielten Arbeitslohn ausschließlich in Zeile 26.
Wenn Sie in anderen Staaten arbeiten und arbeitstäglich zu Ihrem Wohnort in Deutschland zurückkehren, oder wenn Sie die Voraussetzungen nach den DBA mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz als „Grenzgänger“ nicht erfüllen, werden Sie als sog. „Grenzpendler“ bezeichnet. Erklären Sie in diesen Fällen den im Ausland erzielten Arbeitslohn bitte in den Zeilen 5 oder 21 sowie in der Anlage N-AUS.