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Anlage N / Anlage Mobilitätsprämie
♦ Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, hat in den Jahren 2021 - 2026 Anspruch auf eine Mobilitätsprämie für die Wegstrecke zur Arbeit, die 20 km übersteigt.
Pendlerinnen und Pendler mit einem zu versteuernden Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 10.908 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern 21.816 €, können für Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte sowie für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ab dem 21. Entfernungskilometer alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 0,38 € eine Mobilitätsprämie erhalten. Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Bitte vergessen Sie nicht, in Zeile 3 des Hauptvordrucks ESt 1 A das entsprechende Auswahlfeld anzukreuzen und die Anlage Mobilitätsprämie auszufüllen und einzureichen (§ 105 Abs. 1 EStG).
Die Mobilitätsprämie beträgt für 2023 14 % von 0.38 € für jeden km über 20 km hinaus.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 8.000 € fährt im Jahr an 230 Tagen zu seiner 45 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte.
Beim Antrag auf Mobilitätsprämie ist die Anlage Mobilitätsprämie auszufüllen.
230 Tage x (45 km - 20 km =) 25 km x 0.38 € = 2.185 € 14 % = 306 €.
Die Voraussetzungen für die Mobilitätsprämie sind erfüllt. Denn die Werbungskosten = Entfernungspauschale übersteigen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 €.