Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Entfernungspauschale > 2.0.0 Zeile 54 - 55 Kürzung der Entfernungspauschale / Ersatzleistungen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
♦ Ersatzleistungen des Arbeitgebers
Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers in Form von z. B. Job-Tickets oder entsprechenden Zuschüssen und pauschal besteuerte Leistungen des Arbeitgebers für andere Fahrtkostenzuschüsse für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern den Betrag, den Sie als Entfernungspauschale abziehen können (maximal bis auf 0 €).
Die tatsächliche Nutzung einer dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrberechtigung für einen Firmenwagen ist nicht von Bedeutung.
Von der Kürzung kann nur dann abgesehen werden, wenn gegenüber dem Arbeitgeber gänzlich auf eine Fahrberechtigung verzichtet, sie also gar nicht erst angenommen oder zurückgegeben wird. Die steuerfreien und pauschal besteuerten Ersatzleistungen werden in der Regel elektronisch von Ihrem Arbeitgeber an Ihr Finanzamt übermittelt.
Von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gewährte Fahrtkostenzuschüsse für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern ebenfalls die Entfernungspauschale. Tragen Sie bitte die steuerfrei erhaltenen Erstattungen in Zeile 55 ein.
♦ Mögliche Arbeitgeberzuschüsse
Als steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind begünstigt:
♦ Pauschalbesteuerung mit 15 % oder 25 %
Die Pauschalsteuer ist eine Form der Steuererhebung, bei der Steuern nicht individuell, sondern pauschal auf der Basis vereinfachter Berechnungsgrundlagen erhoben werden. Die Steuer wird vom Arbeitgeber getragen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 EStG).
Bei Arbeitgeberzuschüssen bieten sich zwei Möglichkeiten an:
Der er Arbeitgeber kann nicht steuerfreie Barzuschüsse (Benzingeld) oder Sachzuwendungen (Benzinkarten / Tankkarten) zu den den Fahrtkosten des Arbeitnehmers leisten und diese pauschal mit 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG).
In diesen Fällen ist die Entfernungspauschale entsprechend zu kürzen. Dazu sind Eintragungen in Zeile 54 der Anlage N vorzunehmen.
Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17 und 18
Anlage N
Eine höhere pauschale Besteuerung der oa von Arbeitgeberleistungen ist mit 25 % möglich. Dies entspricht einer vollen Besteuerung mit der Folge, dass eine Kürzung des Werbungskostenabzugs / der Entfernungspauschale unterbleibt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG / Keine Eintragung in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung).