Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Zeile 30 Einfache Entfernung

Anlage N

Bei der Berechnung der Entfernungspauschale wird nur die einfache Wegstrecke angesetzt. Das heißt, dass nur der Weg zur Arbeit pauschal abgesetzt werden kann, der Heimweg wird nicht berücksichtigt.

Für die Arbeitstage, an denen Sie aufgrund einer Auswärtstätigkeit nur jeweils einen einfachen Hin- oder Rückweg zur oder von der ersten Tätigkeitsstätte zurückgelegt haben (z. B. bei fliegendem Personal), können Sie nur die halbe Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

Entsprechendes gilt, wenn Hin- und Rückfahrt zur oder von der ersten Tätigkeitsstätte an unterschiedlichen Wohnungen beginnen oder enden. Tragen Sie in diesen Fällen in Zeile 29 sowie ggf. in die Zeilen 40 und 48 daher bitte nur die halbe Anzahl der Arbeitstage ein.