Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Entfernungspauschale > Zeile 33 Mit eigenem PKW / Firmenwagen / öffentliche Verkehrsmittel
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Anlage N
Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abgegolten (z. B. die Garagenmiete, Parkgebühren, Reparaturkosten und Mautgebühren). Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch zusätzlich berücksichtigt, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dem Sammelpunkt oder dem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ereignet hat (Zeile 62 bis 64). Unfallkosten sind jedoch keine Werbungskosten, wenn der Unfall von Ihnen absichtlich oder unter Alkoholeinflussverursacht worden ist.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, können Ihre tatsächlichen Kosten höher als die Entfernungspauschale oder als der Höchstbetrag i. H. v. 4.500 € sein. Das gilt auch, wenn Sie eine Zeitfahrkarte zur regelmäßigen Benutzung für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte erworben haben, diese dann aber nicht im geplanten Umfang nutzen konnten (z. B. durch die Tätigkeit im Homeoffice).
Tragen Sie deshalb bitte zusätzlich zu Ihren Angaben in Zeile 34 sowie ggf. in die Zeilen 45 und 53 diese Kosten in das dafür vorgesehene Feld „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten)“ ein. Ihr Finanzamt berücksichtigt dann den höheren Betrag.
Haben Sie den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dem Sammelpunkt oder dem weiträumigen Tätigkeitsgebiet z. B. teilweise mit dem Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, tragen Sie bitte in Zeile 31 sowie ggf. in die Zeilen 42 und 50 die mit dem Pkw zurückgelegten Kilometer und die restlichen Entfernungskilometer in die Zeilen 32 und / oder 33 sowie ggf. in die Zeilen 43 und / oder 44 und 51 und / oder 52 ein.
Tragen Sie bitte in die Zeilen 61 und 64 die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.
Tragen Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte, den Sammelpunkt oder das weiträumige Tätigkeitsgebiet in Zeile 27 ein. Geben Sie bitte in Zeile 29 die Anzahl der Arbeitstage und in die Zeilen 30 bis 33 die gesamten Entfernungskilometer ein. Bei mehreren Dienstverhältnissen oder bei einem Arbeitsplatzwechsel im laufen den Jahr machen Sie bitte die entsprechenden Angaben ab Zeile 38.