Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Zeile 33 Fahrgemeinschaften

Anlage N

Sie waren Teil einer Fahrgemeinschaft? Dann ist die Entfernungspauschale grundsätzlich auf den Höchstbetrag i. H. v. 4.500 € begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für die Tage, an denen Sie Ihren eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw benutzt haben.

Die Entfernung ermittelt sich wie folgt:

Als Teil einer Fahrgemeinschaft tragen alle Personen als Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dem Sammelpunkt oder dem weiträumigen Tätigkeitsgebiet die kürzeste benutzbare Straßenverbindung ein; Umwege zum Abholen der jeweiligen Personen werden nicht berücksichtigt. Bei verheirateten Personen, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht die Entfernungspauschale jeder Person zu. Das gilt selbst dann, wenn sie beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.

Bei den Eintragungen unterscheiden Sie bitte nach Tagen, an denen Sie selbst mit Ihrem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw gefahren oder ganz oder teilweise mit einer anderen Person mitgefahren sind. Tragen Sie bitte die jeweilige Anzahl der Tage und die entsprechenden Kilometerangaben separat ein. Nutzen Sie hierfür bitte die einzelnen Abschnitte („1. Angabe“, „2. Angabe“ und ggf. „3. Angabe“).