Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 Pauschalsteuer auf Arbeitgeberzuschüsse

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Der Arbeitgeber kann Zuschüsse (Barzuschüsse) zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitstätte mit 15 % pauschal versteuern. 

Der Arbeitgeber kann die Steuer auf den Kostenersatz bis zur Höhe der abziehbaren Entfernungspauschale mit 15 % pauschal übernehmen (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Anlage N