Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Entfernungspauschale / Mobilitätsprämie > 2.0.0 Pauschalsteuer auf Arbeitgeberzuschüsse
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Der Arbeitgeber kann Zuschüsse (Barzuschüsse) zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitstätte mit 15 % pauschal versteuern.
Der Arbeitgeber kann die Steuer auf den Kostenersatz bis zur Höhe der abziehbaren Entfernungspauschale mit 15 % pauschal übernehmen (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Anlage N