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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Aufwendungen für ein in die Erstausbildung integriertes Praktikum sind als Sonderausgaben abzugsfähige Ausbildungskosten; Aufwendungen eines im Anschluss an die Berufsausbildung abzuleistenden Praktikums können als Fortbildungskosten unbeschränkt geltend gemacht werden (BMF, Schreiben v. 22.9.2010, IV C 4 – S 2227/07/10002: 002, BStBl 2010 I S. 721, Rz. 9)