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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Fehlgelder (Mankogelder) sind bei Kassenführung durch Arbeitnehmer bei diesen abzugsfähige Werbungskosten, wenn die Fehlgelder vom Arbeitnehmer zu tragen sind und der Fehlbestand nachgewiesen ist.
Pauschale Fehlgeldentschädigungen (Zählgelder, Mankogelder) der im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigten Arbeitnehmer sind steuerfrei, soweit sie 16 € im Monat nicht übersteigen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die nur in geringem Umfang im Kassen- oder Zähldienst tätig sind (R 19.3 Abs. 1 Nr. 4 LStR).
♦ Darlehen an Arbeitgeber
Desgleichen können Sie den Verlust einer Darlehensforderung gegen Ihren Arbeitgeber steuerlich geltend machen, wenn Zweck des Darlehens war, dem Chef unter die Arme zu greifen und damit Ihren Arbeitsplatz zu sichern (Abschn. 9.1 LStH).