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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Leistungen wegen Schadenersatz sind Werbungskosten, wenn der Grund für die Leistung in der beruflichen Sphäre liegt.
Beispiele: Schadensersatz des Arbeitnehmers für die Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Arbeitgebers, Schadensersatz für Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot; Haftung nach Kraftfahrzeugunfall auf einer beruflich bedingten Fahrt / FG Köln 06.03.1981 - I (VI) 401/78 E / Übernahme des Schadens eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabatts.
Ist der Schaden eingetreten, weil gegen eine Dienstvorschrift verstoßen wurde oder bei Untreue (Vorsätzliche Untreue eines Bankangestellten / BFH Urteil vom 18.09.1987 - VI R 121/84), sind die Leistungen nicht abzugsfähig. Das Übertreten einer Vorschrift oder Untreue sind keine Handlungen im beruflichen Bereich.