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Steuern? Mach ich selbst.
Anstelle einer Gehaltserhöhung können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vielleicht vereinbaren, dass er Ihnen bei Auswärtstätigkeiten die Verpflegungspauschale in doppelter Höhe zahlt und die Steuer dafür pauschal übernimmt.
♦ Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
Für Verpflegungsmehraufwendungen gelten ausschließlich Pauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG. Maßgebend für die Höhe der Pauschalen ist die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.
Eintägige Reisen | 8-Stundenpauschale | 14.00 € |
Mehrtägige Reisen | An- und Abreisepauschale | 14.00 € |
Ganztagspauschale | 28.00 € |
Beginnt der Arbeitnehmer an einem Tag eine Geschäftsreise, die er am folgenden Tag (nach 24 Uhr) ohne Übernachtung beendet, werden die Zeiten zusammengerechnet.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Chef, dass er Ihnen bei Auswärtstätigkeiten die Verpflegungspauschale in doppelter Höhe zahlt. Zulässig ist, neben der normalen steuerfreien Verpflegungspauschale von 14 / 28 € denselben Betrag noch einmal zusätzlich zahlen, den der Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert, also die Steuer übernimmt (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Infolge der pauschalen Besteuerung erscheint der zusätzliche Betrag bei Ihnen nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung, braucht von Ihnen auch nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden. Die pauschal versteuerten Beträge sind sozialversicherungsfrei. Im Vergleich mit steuerpflichtigem Arbeitslohn sparen nicht nur Sie 20 % an Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch Ihr Arbeitgeber.
Beispiel:
Nach einer eintägigen Dienstreise steht Ihnen eine steuerfreie Verpflegungspauschale von 14 € zu. Folgende Beträge könnten steuerfrei und pauschal versteuert ausgezahlt werden:
Arbeitgeber zahlt | Steuerfrei | Pauschal versteuert | Steuerpflichtig |
14 € | 14 € | 0 € | 0 € |
28 € | 14 € | 14 € | 0 € |
30 € | 14 € | 14 € | 2 € |
40 € | 14 € | 14 € | 12 € |