Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

7.0.0 Zeile 25 Verpflegungsmehraufwendungen

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung

Zusammenstellung / Begriff

Die Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung entsprechen den Pauschsätzen für Reisekosten.

 

ist an die im Gesetz geregelten Reisekostensätze geknüpft.[1] Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so behandelt, als wenn er während der ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung eine berufliche Auswärtstätigkeit durchführt. Für die Zeit nach Ablauf der 3-Monatsfrist tritt eine deutliche Schlechterstellung ein: Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand können nicht mehr angesetzt werden. Auch ein Einzelnachweis eines Mehraufwands kommt nicht infrage.