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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung

Zusammenstellung / Begriff

Die Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung entsprechen den Pauschsätzen für Reisekosten. Die Mehraufwendungen für Verpflegung werden für die ersten 3 Monate mit den für Auswärtstätigkeiten geltenden Pauschbeträgen angesetzt

Anlage N - Doppelte Haushaltsführung

Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so behandelt, als wenn er während der ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung eine berufliche Auswärtstätigkeit durchführt. Für die Zeit nach Ablauf der 3-Monatsfrist tritt eine deutliche Schlechterstellung ein: Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand können nicht mehr angesetzt werden. Auch ein Einzelnachweis eines Mehraufwands kommt nicht infrage.