Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.1.4 Unfallkostenersatz Zeile 6

Anlage N

Ersetzt der Arbeitgeber Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer während einer Dienstreise am eigenen PKW entstanden sind, sind als Auslagenersatz steuerfrei (BFH Urteil vom 13.4.1976 - VI R 216/72).

Dies bedeutet: Unfallkosten sind Nebenkosten, deren steuerliche Behandlung den Hauptkosten folgen. Weil die Hauptkosten wie z. B. Reisekosten oder Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeitsstätte vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können, kann er auch die Nebenkosten eines Unfalls auf einer solchen Fahrt steuerfrei erstatten.

02.22