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7.1.8 Zeile 5 Firmenwagen / zu teuer in der Luxusklasse

Anlage N

Fahrzeugklasse und Listenpreis des Fahrzeugs zeigen auch, welche Stellung der Fahrer des Dienstwagens im Unternehmen hat, für das er arbeitet und das er repräsentiert. An erster Stelle der Rangordnung für Dienstwagen in der Luxusklasse stehen die Fahrzeuge der Marke Porsche mit Listenpreisen von gut und gerne mehr als 100.000 €, gefolgt von Mercedes und BMW.

Vielleicht ist es Ihrem Brötchengeber egal, ob Sie einen Dienstwagen in der Luxusklasse fahren. Entscheiden Sie sich für ein schlichtes Fahrzeug, sparen Sie beide.

Hier eine Vergleichsrechnung

♦   Nutzungswert für einen schlichten Dienstwagen

Für ein schlichtes Fahrzeug mit einem Listenpreis von 12.050 € ist für die private Nutzung nur ein Sachbezug von jährlich 1.440 € zu versteuern. Der Zuschlag für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, weil vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Durch den Abzug der Entfernungspauschale wird der Nutzungswert um 1.464 € gemindert. Insgesamt ergibt sich ein Verlust in Höhe von 24 €.

Berechnung    
Nutzungswert für Privatfahrten    
12 Monate mit je 1 % von 12.000 € (12 × 120 €) =   1.440 €
+ Zuschlag für die täglichen Fahrten zum Betrieb    
12 Monate x 0.03 % von 12.000 € = 43.20 € x 30 km = 1.296 €.   1.296 €  
- Davon pauschal verst. 180 Tage x 30 km x 0.30 € = 1.620 €, max 1.296 €  
Verbleiben 0 € >         0 €
Mit der Lohnabrechnung zu versteuern   1.440 €
Bei der Veranlagung als Werbungskosten abzugsfähig    
Entfernungspauschale mit 0,30 € × 40 km × 230 Tage 2.760 €  
Vom ArbG pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG) 1.296 €  
Werbungskosten 1.464 € >   1.464 €
Verlust   -    24 €

♦   Nutzungswert für einen Luxus-Dienstwagen

Der Arbeitnehmer nutzt für Privatfahrten ein Luxus-Fahrzeug.

Berechnung    
Nutzungswert für Privatfahrten    
12 Monate mit je 1 % von 120.000 € (12 × 1.200 €) =   14.400 €
+ Zuschlag für die täglichen Fahrten zum Betrieb    
12 Monate x 0.03 % von 120.000 € = 432 € x 30 km =  12.960 €  
- Davon pauschal verst. 180 Tage x 30 km x 0.30 € = 1.620 €, max 1.296 €  
Verbleiben 11.664 € 11.664 €
Mit der Lohnabrechnung zu versteuern   26.064 €
Bei der Veranlagung als Werbungskosten abzugsfähig    
Entfernungspauschale mit 0,30 € × 40 km × 230 Tage 2.760 €  
Vom ArbG pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG) 1.296 €  
Werbungskosten 1.464 € >  -  1.464 €
Als Sachbezüge zu versteuern   +   24.600 €