Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > 11.1 Arbeitslohn > 7.1.8 Zeile 5 Firmenwagen / zu teuer in der Luxusklasse
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Fahrzeugklasse und Listenpreis des Fahrzeugs zeigen auch, welche Stellung der Fahrer des Dienstwagens im Unternehmen hat, für das er arbeitet und das er repräsentiert. An erster Stelle der Rangordnung für Dienstwagen in der Luxusklasse stehen die Fahrzeuge der Marke Porsche mit Listenpreisen von gut und gerne mehr als 100.000 €, gefolgt von Mercedes und BMW.
Vielleicht ist es Ihrem Brötchengeber egal, ob Sie einen Dienstwagen in der Luxusklasse fahren. Entscheiden Sie sich für ein schlichtes Fahrzeug, sparen Sie beide.
Hier eine Vergleichsrechnung
♦ Nutzungswert für einen schlichten Dienstwagen
Für ein schlichtes Fahrzeug mit einem Listenpreis von 12.050 € ist für die private Nutzung nur ein Sachbezug von jährlich 1.440 € zu versteuern. Der Zuschlag für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, weil vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Durch den Abzug der Entfernungspauschale wird der Nutzungswert um 1.464 € gemindert. Insgesamt ergibt sich ein Verlust in Höhe von 24 €.
Berechnung | ||
Nutzungswert für Privatfahrten | ||
12 Monate mit je 1 % von 12.000 € (12 × 120 €) = | 1.440 € | |
+ Zuschlag für die täglichen Fahrten zum Betrieb | ||
12 Monate x 0.03 % von 12.000 € = 43.20 € x 30 km = 1.296 €. | 1.296 € | |
- Davon pauschal verst. 180 Tage x 30 km x 0.30 € = 1.620 €, max | 1.296 € | |
Verbleiben | 0 € | > 0 € |
Mit der Lohnabrechnung zu versteuern | 1.440 € | |
Bei der Veranlagung als Werbungskosten abzugsfähig | ||
Entfernungspauschale mit 0,30 € × 40 km × 230 Tage | 2.760 € | |
Vom ArbG pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG) | 1.296 € | |
Werbungskosten | 1.464 € | > 1.464 € |
Verlust | - 24 € |
♦ Nutzungswert für einen Luxus-Dienstwagen
Der Arbeitnehmer nutzt für Privatfahrten ein Luxus-Fahrzeug.
Berechnung | ||
Nutzungswert für Privatfahrten | ||
12 Monate mit je 1 % von 120.000 € (12 × 1.200 €) = | 14.400 € | |
+ Zuschlag für die täglichen Fahrten zum Betrieb | ||
12 Monate x 0.03 % von 120.000 € = 432 € x 30 km = | 12.960 € | |
- Davon pauschal verst. 180 Tage x 30 km x 0.30 € = 1.620 €, max | 1.296 € | |
Verbleiben | 11.664 € | > 11.664 € |
Mit der Lohnabrechnung zu versteuern | 26.064 € | |
Bei der Veranlagung als Werbungskosten abzugsfähig | ||
Entfernungspauschale mit 0,30 € × 40 km × 230 Tage | 2.760 € | |
Vom ArbG pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG) | 1.296 € | |
Werbungskosten | 1.464 € | > - 1.464 € |
Als Sachbezüge zu versteuern | + 24.600 € |