Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

8.0.2 Typische Berufskleidung Zeile 6

Anlage N

Die Gestellung von typischer Berufskleidung oder anderer Kleidung z. B. mit Logo des Arbeitgebers ist steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG), ferner die Übernahme oder Erstattung von Reinigungskosten typischer Berufskleidung (steuerfrei als durchlaufende Posten, § 3 Nr. 50 EStG).

♦   Ersatz von Kosten für Berufskleidung

Hat der Arbeitnehmer ständig einen in etwa gleich hohen Aufwand an typischer Berufskleidung, ist eine dafür gezahlte Barablösung ebenfalls steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG). Die Steuerfreiheit der Barablösung hängt davon ab, dass Sie nach einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eigentlich Anspruch darauf haben, dass Ihnen der Betrieb Arbeitskleidung zur Verfügung stellt.

Hier ist also eine leichte Möglichkeit gegeben, steuerpflichtigen Lohn in steuerfrei umzuwandeln.

♦   Bürgerliche Kleidung

Strittig ist immer wieder, wann Sachlohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern bürgerliche Kleidung zum Tragen während der Arbeitszeit überlässt. Mehrfach hat sich der BFH mit dieser Frage beschäftigt. Hier zwei Urteile:

  • Hochwertige Markenkleidung

Verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung durch den Arbeitgeber ist regelmäßig Arbeitslohn (Business-Anzüge / BFH Urteil vom 11.04.2006 - VI R 60/02).

  • Einfache Kleidung

Gestellung einfacher einheitlicher bürgerlicher Kleidung durch den Arbeitgeber für Verkaufspersonal ist nicht zwingend Arbeitslohn (BFH Urteil vom 22.06.2006 - VI R 21/05). 

Im Streitfall hat der Arbeitgeber Damenjacken für Filialleiterinnen, Krawatten für Filialleiter, Blusen, Hemden, Pullunder, Tücher und Krawatten für die Arbeitnehmer in den Verkaufsstellen zur Verfügung gestellt. 

Die Gestellung dieser Kleidungsstücke sei im Zusammenwirken mit dem Betriebsrat erfolgt, um ein einheitliches Erscheinungsbild aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Sowohl nach innen im Sinne eines Zusammengehörigkeitsgefühls und der Kollegialität innerhalb der Belegschaft als auch nach außen gegenüber der Öffentlichkeit (Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner) habe das Erscheinungsbild des Unternehmens (sog. corporate identity) verbessert werden sollen.