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Anlage N
♦ Zusatzkrankenversicherung durch den Arbeitgeber / Steuertipp
Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch den Arbeitgeber ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.
Die Verschaffung von Krankenversicherungsschutz unterliegt als Sachbezug der Freigrenze i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG in Höhe von monatlich 50 €(BFH, Urteil vom 7.6.2018 – VI R 13/16).
Dies bedeutet: Wenn die Leistungen des Arbeitgebers die 50 €-Grenze nicht übersteigen, ist der Versicherungsschutz steuerfrei (BFH Urteil vom 07.06.2018 - VI R 13/16).