Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

8.0.1 Zeile 5 Unfallkosten / Ersatz durch Arbeitgeber

Anlage N

Die Kosten eines Unfalls während einer Berufsausübung sind Werbungskosten. Nur dann, wenn die Kosten beruflich veranlasst waren, sind die Unfallkosten als Werbungskosten abzugsfähig (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die  Nebenkosten (Unfallkosten) teilen das Schicksal der Hauptkosten (Reisekosten).

  • Ersatz der Unfallkosten als Arbeitslohn

Ersetzt der Arbeitgeber Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer während einer Dienstreise am eigenen PKW entstanden sind, sind diese als Auslagenersatz steuerfrei (BFH Urteil vom 13.4.1976 - VI R 216/72).

Dies bedeutet: Unfallkosten sind Nebenkosten, deren steuerliche Behandlung den Hauptkosten folgen. Weil die Hauptkosten wie z. B. Reisekosten oder Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeitsstätte vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können, kann der Arbeitgeber auch die Nebenkosten / Unfallkosten auf einer solchen Fahrt steuerfrei erstatten.