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9.0.2 Zeile 5 Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen

Anlage N

Zinsersparnisse, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aus einem zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen erhält, sind Arbeitslohn, jedoch vielfach steuerfrei.

♦  Bagatellgrenzen zur Steuerfreiheit

Wenn bestimmte Grenzbeträge nicht überschritten werden, sind Zinsvorteile nicht zu versteuern.

  • Bagatellgrenze 1: Höhe des Darlehens (2.600 €)

Zinsersparnisse, die der Arbeitnehmer durch Arbeitgeberdarlehen erhält, sind Sachbezüge. Sie sind als solche zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € übersteigt / BMF, 19.5.2015, IV C 5 - S 2334/07/0009, Rz. 4)

Beispiel:

Sie haben ein zinsloses Darlehen in Form eines Gehaltsvorschusses in Höhe von 2.500 € erhalten. Die daraus resultierenden Zinsvorteile sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern, da der Darlehensbetrag am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 € nicht übersteigt.

  • Bagatellgrenze 2: Höhe der Zinsen (50 €)

Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen bleiben im Rahmen der monatlichen 50 €-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei.

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff 50 €-Freigrenze eintragen.

♦  Berechnung des Zinsvorteils

Es ergibt sich ein Zinsvorteil, wenn der Arbeitgeberzins den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzins für Konsumentenkredite unterschreitet. Der im Dezember 2019 veröffentlichte Zinssatz für Konsumentenkredite der Deutschen Bundesbank beträgt 4,39 %. Nach Abzug des Bewertungsabschlags von 4 % (= 0,18 %) ergibt sich ein Maßstabzinssatz von 4,21 %.

Die Marktzinsen für Hypothekenkredite sind natürlich günstiger, dafür müssen Sie Ihren Arbeitgeber aber als Gläubiger mit ins Grundbuch nehmen.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält ein Arbeitgeberdarlehen von 30.000 € zu einem Effektivzinssatz von 2 % jährlich (Laufzeit 4 Jahre mit monatlicher Tilgungsverrechnung und monatlicher Fälligkeit der Zinsen). Der bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank für Konsumentenkredite mit anfänglicher Zinsbindung von über einem Jahr bis zu fünf Jahren veröffentlichte Effektivzinssatz (Erhebungszeitraum Januar 20..) beträgt 4.39 %.

Nach Abzug des pauschalen Abschlags von 4 % ergibt sich ein Maßstabszinssatz von 4,21 %. Die Zinsverbilligung beträgt somit 2,21 % (4.21 % abzüglich 2 %). Danach ergibt sich aufs Jahr gerechnet ein Zinsvorteil von 663 €, monatlich somit im März 20.. ein Zinsvorteil von 55.25 €. Dieser Vorteil ist – da die 50 €-Freigrenze überschritten ist – lohnsteuerpflichtig. Der Zinsvorteil ist bei Tilgung des Arbeitgeberdarlehens für die Restschuld jeweils neu zu ermitteln.

Zinsbelastung: Zinsvorteil + Steuer

Wenn Sie spitz rechnen, werden Sie sehen, dass Ihnen zu Ihren Schuldzinsen aus dem Arbeitgeberdarlehen zusätzliche Zinskosten in Höhe der Lohnsteuer entstehen, deren genaue Höhe allerdings von Ihrer Einkommensteuerbelastung abhängt. Bei einem Einkommensteuersatz von 30 % sind das 30 % von 663 € = 199 € zusätzliche Zinskosten, die in die Vergleichsberechnung mit einem Bankdarlehen einzubeziehen wären.