Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.7 Zeile 5 Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung

 Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Unter "Betrieblicher Altersversorgung" versteht man Leistungen, die den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber bei Eintritt von Alter, Tod oder Invalidität zugesagt werden (§ 1 Betriebsrentengesetz / BetrAVG).

Der Aufbau einer steuerlich begünstigten  betrieblichen Altersversorgung kann auf fünf Wegen (Modellen) erfolgen:

⇒     Modelle 1 - 3: Aufbau in eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung

Der Aufbau der Betriebsrente erfolgt in den Modellen 1-3 durch Entgeltumwandlung.  Das in Beiträge  umgewandelte Entgelt ist ganz oder teilweise steuerfrei. Die Regelungen im Einzelnen ergeben sich aus §§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 1a BetrAVG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 3 EStG, § 3 Nrn. 56, 63, 63a und § 100 Abs. 6 EStG.

Entgeltumwandlung / Begriff

Die betriebliche Altersversorgung wird am meisten im Rahmen einer Entgeltumwandlung praktiziert. 

Die Entgeltumwandlung ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass in Zukunft ein Teil der Bruttobezüge des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet: Ein Teil der steuerpflichtigen Bruttobezüge wird als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt.

Die im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge sind bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.

Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge besteht aber nur bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn ein Vertrag über eine Entgeltumwandlung abgeschlossen wird, muss ab 2022 der Arbeitgeber dazu einen Zuschuss von mindestens 15 % beisteuern. 

  • Modell 1: Entgeltumwandlung in Direktversicherung

Die Entgeltumwandlung kann zugunsten einer Direktversicherung erfolgen, die die Altersversorgung der Arbeitnehmer ergänzen soll und deshalb erst nach dem 60. Lebensjahr fällig wird. 

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab, aus der der Arbeitnehmer unmittelbar / direkt bezugsberechtigt ist. 

  • Modell 2: Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines größeren Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Aktiengesellschaft betrieben (§ 232 VAG). Die Pensionskasse verwaltet das Vermögen und zahlt später die Altersrenten aus.

  • Modell 3: Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ein vom Arbeitgeber selbst erschaffenes Sondervermögen (ähnlich einem Investmentfonds) zum Zweck der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter. Das Sondervermögen kann rechtlich im Eigentum des Arbeitgebers stehen oder eine eigene Rechtspersönlichkeit haben (z. B. in Form einer GmbH oder AG).

Tipp Umwandlung von steuerpflichtig in steuerfrei

Vereinbaren Sie mit ihrem Arbeitgeber, Ihre nächste Gehaltserhöhung in eine Lebensversicherung einzuzahlen. Die eingezahlten Beträge sind in Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung  (West) steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). 

Dies bedeutet für 2024: Steuerfrei sind bis zu 7.248 € jährlich. 

Beispiel:

Was bei einer Direktversicherung bei einem Vertrag über lebenslange Renten herspringen kann, wenn mtl. 200 € eingezahlt, also umgewandelt werden.

  Bruttolohn Abzüge 
Ohne Direktversicherung StKl 1 65.000 €  12.714 €
- Zahlung in die Direktversicherung    2.400 €  
Mit Direktversicherung StKl 1 62.600 €  12.194 €
Ersparnis an Abzügen LSt u. SozVers.         520 €

Dies bedeutet: Der Arbeitnehmer erwirbt durch seine Einzahlung in die Direktversicherung Rentenansprüche im Wert von 2.400 €, wendet dafür aber nur (2.400 € - 520 € =) 1.880 € durch Ersparnis an Lohnsteuer und Sozialversicherung auf. 

Versteuerung in der Auszahlungsphase

Es hängt in der Ansparphase davon ab, ob die Auszahlungen aus Verträgen, die ihre Rechtsgrundlage in  Entgeltumwandlungen haben,  als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG voll oder nur anteilig besteuert werden (BMF vom 18.3.2022 - IV C 5 - S 2333/19/10008 :026).

Rentenleistungen aus einer Direktversicherung, die z. B. auf einem ab 1.1.2005 abgeschlossenen Vertrag beruhen, sind danach als sonstige Einkünfte mit ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Satz 2 EStG).

Der Besteuerungsanteil steigt pro Jahr um 2 % bzw. ab 2020 um 1 % jährlich an und beträgt für 2024 = 83 % (Tabelle in § 22 Nr. 1 EStG). 

⇒   Modelle 4 und 5: Für eine Betriebspension

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Pensionszusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), mindert diese seinen Gewinn, weil er dafür in seiner Bilanz eine Rückstellung bildet (§ 6a EStG). Momentan ergibt sich kein finanzieller Aufwand. Der Arbeitnehmer hat diese Zusage nicht sofort als Arbeitslohn zu versteuern, weil ihm kein Arbeitslohn zugeflossen ist. 

Versteuerung in der Auszahlungsphase

Erst bei Fälligkeit der Pension hat der Arbeitnehmer Versorgungsbezüge (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / § 19 Abs. 1 Nr. EStG), also im Regelfall nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Dabei wird ein Versorgungsfreibetrag nebst Zuschlag berücksichtigt (§ 19 Abs. 2 EStG).