Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.3.0 Eintrittskarten für Sportveranstaltungen / Zeile 6

Anlage N 

Eintrittskarten / Sportveranstaltungen

Karten zum Besuch von Sportveranstaltungen (z. B. Bundesliga-Fußballspielen etc.), die der Arbeitgeber beschafft, führen bei den begünstigten  Arbeitnehmern zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der indessen mit 30 % pauschal besteuert werden kann (§ 37b EStG).

  • Pauschalbesteuerung

Nach § 37b Abs. 1 EStG können Arbeitgeber die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung erbracht werden und die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben (FG Bremen, Urteil vom 21.9.2017 - 1 K 20/17).