Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Arbeitslohn, ohne Steuerabzug

Anlage N

Sie haben steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde? Dann tragen Sie diesen bitte in Zeile 21 ein. Dazu gehören z. B.

  • Arbeitslohn von ausländischen Arbeitgebern,
  • von Dritten gezahlter Arbeitslohn,
  • Verdienstausfallentschädigungen einer beruflichen Unfallversicherung,
  • von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 

Bitte erläutern Sie bisher gezahlte steuerfreie Leistungen in einer gesonderten Aufstellung.

Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in die Zeilen 30 bis 80 und 85 der Anlage N und / oder in die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein.

Anlage N