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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Lohn- / Entgeltersatzleistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte aus (Progressionsvorbehalt).
Progressionsvorbehalt bedeutet: Dem zu versteuernden Einkommen werden steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen, hinzugerechnet. Der sich danach ergebende Steuersatz wird auf das - steuerpflichtige - zu versteuernde Einkommen angewendet. Die Berechnung wird im Rahmen der Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt.
Anlage N
Eintragungen erübrigen sich, weil es sich um eDaten handelt.