Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > THEMEN ABC > Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Arbeitslohn kann unter bestimmten Voraussetzungen
Der steuerfreie Arbeitslohn wirkt sich auf die Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes aus (Progressionsvorbehalt).
Progressionsvorbehalt bedeutet: Dem zu versteuernden Einkommen werden steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen, hinzugerechnet. Der sich danach ergebende Steuersatz wird auf das - steuerpflichtige - zu versteuernde Einkommen angewendet. Die Berechnung wird im Rahmen der Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt.
Bitte fügen Sie für jeden Staat und jede Person eine eigene Anlage N-AUS bei, um die in den Zeilen 24 bis 26 einzutragenden Beträge korrekt zu ermitteln.