Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > 11.1 Arbeitslohn > 7.1.6 Zeile 5 Prozent-Methode / Fahrtenbuch-Methode: Welche ist günstiger?
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N Zeile 6
Bei einem hochpreisigen Dienstwagen kommen Sie meistens mit der Fahrtenbuch-Methode steuerlich günstiger davon, besonders, wenn das Fahrzeug gebraucht erworben wurde, weil in diesem Fall die Abschreibung nicht so stark ins Gewicht fällt.
Wenn Sie wissen möchten, welche Methode steuerlich günstiger ist, die Prozent-Methode oder die Fahrtenbuch-Methode, müssen Sie die abzugsfähigen Kosten gegenüberstellen. Da zu Beginn des Jahres nicht feststeht, welche Methode die günstigere ist, sollte das Lohnbüro zunächst während des Jahres die Prozent-Methode anwenden, wobei Sie bereits im Hinblick auf die mögliche Fahrtenbuch-Methode ein Fahrtenbuch führen, um es dem Finanzamt vorlegen zu können (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR).
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♦ Berechnung nach der Prozent-Methode
Nach der Prozent-Methode beträgt der Nutzungswert:
Private Nutzung 75.000 € x 1 % x 12 Monate = 9.000 €
♦ Berechnung nach der Fahrtenbuch-Methode
Wird der Nutzungswert für Privatfahrten nach der Fahrtenbuch-Methode berechnet, gehören zu den Gesamtkosten alle Aufwendungen, die durch das Fahrzeug entstandenen sind. Zu den wichtigsten Aufwendungen zählt Abschreibung des Fahrzeugs.
Beispiel: Die Nettoanschaffungskosten für einen Gebrauchtwagen betragen 30.000 €; der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 75.050 €.
Das Fahrtenbuch weist im Kalenderjahr eine Gesamtfahrstecke von 51.100 km aus, davon 12.000 km private Fahrten.
Gesamte Kfz-Kosten lt. Buchhaltung
Abschreibung (16.6 % von 30.000 €) 4.980 €
+ Nettoaufwendungen mit Vorsteuer belastet = 8.000 €
+ zzgl. 19 % USt 1.520 €
Nettokosten ohne Vorsteuerbelastung (Steuer u. Versich.) 2.000 €
Gesamtkosten 16.500 €
Der Kostensatz pro km beträgt damit (16.500 € : 51.100 km =) 0.32 €. Der geldwerte Vorteil für Privatfahrten beträgt für das Jahr (12.000 km × 0. 32 €) = 3.480 €.
Ergebnis: Weniger zu versteuern (9.000 € - 3.480 € =) 5.520 €
♦ Zuschläge für Fahrten zum Betrieb
Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind durch einen zusätzlichen Zuschlag als Sachbezug zu erfassen. Der Zuschlagspauschale beträgt für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,03 % Bruttolistenpreises. Die 0,03 %-Regelung ist unabhängig von der 1 %-Methode anzuwenden, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird.
Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für die Fahrten zum Betrieb nach den persönlichen Elektronischen Steuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers oder mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG).
Obergrenze für die Pauschalierung ist die Entfernungspauschale.
♦ Tipp zur Entfernungspauschale / Anlage N Zeile 31-39
Der Arbeitnehmer kann in seiner Steuererklärung Anlage N Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale absetzen. Hierbei gibt er nicht die kürzeste Strecke von 20 km, sondern die offensichtlich günstigere längere Wegstrecke von 25 km an. Dadurch erhöht sich die Entfernungspauschale um (230 Wege x 5 km x 0.38 € =) 437 €.