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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Werden Aktien des Unternehmens, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist (Belegschaftsaktien) unentgeltlich an Arbeitnehmer ausgegeben, liegen hier regelmäßig Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vor, da dieser Vorteil "im Rahmen ihres Arbeits-/Dienstverhältnisses" zufließt. Die Zuwendung ist bis 360 € im Kj. steuerfrei (§ 3 Nr. 39 EStG).
Die Dividendengutschriften aus diesen Aktien sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer (§ 20 EStG, § 32d Abs. 2 EStG).
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