Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.1.9 Belegschaftsaktien Zeile 6

Anlage N

Werden Aktien des Unternehmens, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist (Belegschaftsaktien)  unentgeltlich an Arbeitnehmer ausgegeben, liegen hier regelmäßig Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vor, da dieser Vorteil "im Rahmen ihres Arbeits-/Dienstverhältnisses" zufließt. Die Zuwendung ist bis 360 € im Kj. steuerfrei (§ 3 Nr. 39 EStG).

Die Dividendengutschriften aus diesen Aktien sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer (§ 20 EStG, § 32d Abs. 2 EStG). 

02.22